Teilnahmebedingungen

§1 Allgemeines

Das Portal www.fastenergy.de ist ein Angebot der FastEnergy GmbH. Mit dem dafür angebotenen Partnerprogramm bietet FastEnergy Betreibern von Webseiten (nachfolgend Interessent oder Partner genannt) die Möglichkeit, eine Vertriebspartnerschaft zur Vermarktung von Heizöl einzugehen. Das Angebot richtet sich sowohl an gewerbliche als auch privat betriebene Webseiten.

§2 Beitrittsbedingungen

Mit der Registrierung zum Partnerprogramm bestätigt der Interessent, volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein und außerdem die Nutzungsrechte an der gegenständlichen Webseite zu haben. Zur Installation stehen dem Interessenten Werbemittel zur Verfügung, die über www.fastenergy.de/partnerprogramm heruntergeladen werden können. Für alle Aufträge, die über diese Applikationen laufen, wird von FastEnergy eine Provision ausbezahlt. Die Provisionshöhe ist in §4 geregelt. Die Bausteine dürfen nicht auf Gewalt verherrlichenden, Jugend gefährdenden oder pornografischen Webseiten eingebaut werden. Die Registrierung zum Partnerprogramm, die vollständig und wahrheitsgemäß auszuführen ist, erfolgt ausschließlich online über www.fastenergy.de/partnerprogramm. Mit der Übermittlung seiner Daten bestätigt der Partner gleichzeitig, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Ein Rechtsanspruch auf eine Vertragsannahme besteht seitens FastEnergy nicht. Der Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Für die Kündigung gelten die Regelungen des §5.

§3 Installation

Die Installation/Verlinkung der Werbemittel, die online von FastEnergy bereitgestellt werden, obliegt dem Partner. FastEnergy übernimmt hierfür keine Kosten und auch keine Haftung. Der Partner verpflichtet sich, ausschließlich die zur Verfügung gestellten Werbemittel zu verwenden und den bereitgestellten Quellcode nicht zu verändern.

§4 Vergütung und Auszahlung von Guthaben

FastEnergy bezahlt dem Partner für jeden Auftrag, der über seine Website generiert wurde, eine Vermittlungsprovision, sobald dieser von den Vertragshändlern von FastEnergy angenommen und ausgeliefert wurde. Daher kann es bis zu 7 Tage dauern, bis vermittelte Aufträge in der Provisionsabrechnung erscheinen. Die Provisionsabrechnung steht dem Partner online zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt unbar über die vom Partner mitgeteilte Bankverbindung.

§5 Rechte und Kündigung

Die Rechte aus dem Partnervertrag gelten ausschließlich für den registrierten Partner und sind nicht übertragbar und erlöschen mit Vertragsende. Der Partnervertrag kann von beiden Seiten jederzeit (auch ohne Angabe von Gründen) gekündigt werden. Ein Schadenersatzanspruch bei Ausspruch der sofortigen Kündigung steht keiner Partei des Vertrages zu. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln erlöschen mit Beendigung der Vertragsbeziehung. Die Urheberrechte stehen ausschließlich FastEnergy zu und dürfen nicht an Dritte übertragen werden.

§6 Änderungen

FastEnergy ist berechtigt, Erscheinungsbild und Programmiertechnik der zur Verfügung gestellten Werbemittel jederzeit zu aktualisieren. Weiterhin kann FastEnergy die Regelungen zur Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit ändern oder ergänzen, muss den Partner hierüber allerdings zeitnah informieren. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Information keine Kündigung durch den Partner, so ist die Änderung oder Ergänzung Vertragsinhalt.

§7 Systemausfall

FastEnergy übernimmt keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website, des Bestellsystems und des Partnerprogramms und eventuell daraus entstehende Schäden.

§8 Schlussbestimmungen

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Gerichtsstand ist der Firmensitz von FastEnergy.

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